Dekrete 2009

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 30912/09AE

Dekret

Hiermit gebe ich bekannt, dass gemäß dem Dekret der Apostolischen Signatur Prot. Nr. 4163/09 SAT vom 26. Oktober 2009 als Gerichtshof I. Instanz der Apostolischen Exarchie für katholische Ukrainer in Deutschland und Skandinavien das interdiözesane Kirchengericht Erfurt mit sofortiger Wirkung errichtet wird.

Dekret der Apostolischen Signatur

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

22. Dezember 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München


Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 30812/09AE

Dekret

Der Exarchierat der Apostolischen Exarchie hat in seinen Sitzungen über die Statuten des Pfarrgemeinderates der Pfarreien und Seelsorgeeinheiten der Exarchie beraten und hat sich am 24.03.2009 auf den Inhalt des künftigen Statuts verständigt.
Mit Wirkung von 1.01.2010 setze ich die Statuten des Pfarrgemeinderates ad experimentum für 5 (fünf) Jahre in Kraft.

Statuten des Pfarrgemeinderates (Deutsch)
Statuten des Pfarrgemeinderates (Ukrainisch)

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

22. Dezember 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München


Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 29312/09AE

Dekret

mit Wirkung vom 01. Januar 2010 weisen wir
Hochwürdigen Herrn Pfarrer Andriy Dmytryk
nach Can. 301 CCEO zum Mitarbeiter in der ukrainischen griechisch-katholischen Personalpfarrei des byzantinischen Ritus Maria Schutz und des Hl. Apostels Andreas des Erstberufenen in München an.

Nach der Maßgabe der getroffen Vereinbarung über die befristete Überlassung eines Priesters gemäß c. 360 §1 CCEO wird er für seine Tätigkeit bis 31.12.2014 abgestellt.

Er wird diese Aufgabe unter der Leitung des Pfarrers ausüben.

Hiermit werden ihm alle Pflichten und Privilegien übertragen, die mit der Ausübung dieses Amtes verbunden sind.

Wir wünschen ihm für seine Tätigkeit Gottes reichen Segen.

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

10. Dezember 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München


Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 26511/09AE

Dekret

  1. Hiermit errichte ich nach cc. 279, 280 und 313 CCEO und nach Anhörung des Exarchierates gemäß cc. 280 § 1 i.V.m. cc. 264 und 319 CCEO für die katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus, die im Gebiet der Diözese Dresden-Meißen ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben, eine Personalpfarrei unter dem Patronat des Erzengels Michael.
  2. Die neu errichtete Pfarrei umfasst das gesamte Gebiet der Diözese Dresden-Meißen.
  3. Die Pfarrei hat ihren Sitz in Dresden: Schweriner Str. 27, 01067 Dresden.
  4. Dieser Pfarrei wird das Recht verliehen, eigene Matrikel und ein eigenes Siegel zu führen.
  5. Die Bestimmungen dieser Urkunde treten mit Wirkung von 22.11.2009 in Kraft.

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

09. November 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München


Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 10502/09AE

Dekret

  1. Hiermit errichte ich nach cc. 279, 280 und 313 CCEO und nach Anhörung des Exarchierates gemäß cc. 280 § 1 i.V.m. cc. 264 und 319 CCEO für die katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus, die im Gebiet der Erzdiözese Paderborn und der Diözese Münster ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben, eine Personalpfarrei unter dem Patronat der Mutter Gottes der Immerwährenden Hilfe.
  2. Die neu errichtete Pfarrei umfasst das gesamte Gebiet der Erzdiözese Paderborn und der Diözese Münster.
  3. Die Pfarrei hat ihren Sitz in Bielefeld: Am Alten Dreisch 16c, 33605 Bielefeld.
  4. Dieser Pfarrei wird das Recht verliehen, eigene Matrikel und ein eigenes Siegel zu führen.
  5. Die Bestimmungen dieser Urkunde treten mit Wirkung von 01.03.2009 in Kraft.

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

17. Februar 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München


Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 10002/09AE

Dekret

ORDNUNG FÜR KIRCHLICHE TRAUUNG BEI FEHLENDER ZIVILEHESCHLIEßUNG

Aufgrund einer Änderung des Personalstandsgesetzes entfällt zum 1. Januar 2009 das staatliche Verbot, eine kirchliche Trauung ohne vorherige Ziviltrauung vorzunehmen. Somit sind mit diesem Datum kirchliche Eheschließungen möglich, ohne dass die Eheleute auch vor dem Staat eine (zivile) Ehe eingehen.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Herbstvollversammlung vom 22. bis 25. September 2008 beschlossen, dass bei kirchlichen Trauungen ohne vorherige zivile Ehe¬schließung in Zukunft ein „Nihil Obstat“ durch den zuständigen Ordinarius eingeholt werden muss. Bei der Sitzung des Exarchierates der Apostolischen Exarchie am 11.12.2008 wurde über diese Änderungen beraten, worauf sich der Exarchierat für folgende Lösung ausgesprochen hat: Da die diesbezügliche Rechtslage im CCEO die gleiche wie im CIC ist, wird die vorgeschlagene Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz von der Exarchie übernommen. Es soll allerdings bei einer rein kirchlichen Trauung der Nachweis verlangt werden, dass keine ihr entgegenstehende Ziviltrauung vorliegt (Ledigennachweis aus dem Standesamt der Ukraine).

Somit wird die Regelung der Deutschen Bischofskonferenz von der Exarchie übernommen.  Es wird folgende Ordnung für das Gebiet der Apostolischen Exarchie erlassen:

Ordnung für kirchliche Trauung bei fehlender Zivileheschließung

Das Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung entfällt nach der Novellierung des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009. Eine solche kirchliche Trauung entfaltet jedoch keine Rechtsfolgen im staatlichen Rechtsbereich. Daher ist der Kirche daran gelegen, dass auch eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wird, damit den Gläubigen deren Rechtswirkungen gewährleistet werden und sie auf diese Weise besser im Stande sind, die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind.

Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung soll nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist.
Bei fehlender Zivileheschließung ist immer das Nihil obstat  des Apostolischen Exarchen einzuholen (vgl. c. 789,2° CCEO).

Bei Vorbereitung einer kirchlichen Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung ist wie folgt vorzugehen:

  1. Es ist das gesonderte Formular zu verwenden.
  2. Von den Brautleuten ist ein Ledigennachweis eines ukrainischen Standesamtes – oder, falls einer der Brautleute einer anderen Nationalität angehört, von einem Standesamt seines Heimatlandes – vorzulegen.
  3. Von den Brautleuten ist zu bestätigen, dass sie die kirchliche Trauung erbitten im Bewusstsein, dass diese keine rechtliche Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet.
  4. Die Brautleute versprechen, alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen, die sie mit der kirchlichen Trauung übernehmen; dazu gehört insbesondere auch die materielle Fürsorge der Ehepartner füreinander und für aus der Ehe hervorgehende Kinder.
  5. Die Brautleute sollen die Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht wollen.
  6. Die Erklärung der Brautleute ist von den Brautleuten vor dem zuständigen Pfarrer oder seinem Beauftragten zu unterschreiben.
  7. Das Ehevorbereitungsprotokoll und die Erklärung der Brautleute werden an die Kanzlei der Apostolischen Exarchie zur Erteilung des Nihil obstat durch den Apostolischen Exarchen weitergeleitet.
  8. Nach der kirchlichen Trauung erfolgt die vorgeschriebene Eintragung in die Kirchenbücher und/oder die Weitermeldung wie üblich.

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

16. Februar 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München


Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien

AZ: 7602/09AE

Dekret

rückwirkend vom 15. Januar 2009 weisen wir
Hochwürdigen Herrn Pfarrer Andriy Dmytryk
nach Can. 301 CCEO zum Mitarbeiter (Vertretung für Herrn Pfarrer Igor Myz) in der ukrainischen griechisch-katholischen Personalpfarrei des byzantinischen Ritus Maria Schutz und des Hl. Apostels Andreas des Erstberufenen in München an.

Nach der Maßgabe der getroffen Vereinbarung über die befristete Überlassung eines Priesters gemäß c. 360 §1 CCEO wird er für seine Tätigkeit bis 31.05.2009 abgestellt.
Er wird diese Aufgabe unter der Leitung des Pfarrers ausüben.

Hiermit werden ihm alle Pflichten und Privilegien übertragen, die mit der Ausübung dieses Amtes verbunden sind.

Wir wünschen ihm für seine Tätigkeit Gottes reichen Segen.

 

Bischof Petro Kryk
Apostolischer Exarch Pfarrer

Pfarrer Ivan Machuzhak
Kanzler der Apostolischen Exarchie

03. Februar 2009

Apostolische Exarchie für
katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus
in Deutschland und Skandinavien
Schönbergstr. 9, 81679 München